Reisen mit Stil!

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Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und WETTELS Tours – Wettels Touristik GmbH,  nachstehend „WETTELS Tours“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
 
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden
 
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde WETTELS Tours den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 2 Wochen gebunden.
 
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von WETTELS Tours  erfolgen.
 
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von WETTELS Tours  beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird  WETTELS Tours  dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist WETTELS Tours nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
 
1.4. Für telefonische Buchungen gilt:
 
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt WETTELS Tours telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. WETTELS Tours übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an WETTELS Tours, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von WETTELS Tours nach Ziffer 1.3 zustande.
 
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von WETTELS Tours  zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
 
1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
 
2. Bezahlung
 
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann.
 
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
 
3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
 
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber WETTELS Tours unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
 
3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann WETTELS Tours  eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
 
Tagesfahrten
Stornierungen sind bis 8 Tage vor Fahrantritt kostenlos möglich. Bei Stornierungen von weniger als 8 Tagen verfällt der Reisepreis zu 95 %, falls seitens des Reisenden keine Ersatzperson gestellt wird.

Busreisen
bis 30 Tage vor Reiseantritt – mind. 5 %
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 25 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 45 %
vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt: 65 %
ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 %
Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug / See- und Flusskreuzfahrten
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50 %
bis 15 Tage vor Reiseantritt: 70 %
bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80 %
bis 1 vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 %

 

3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, WETTELS Tours nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
 
3.4. WETTELS Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit WETTELS Tours nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht WETTELS Tours einen solchen Anspruch geltend, so ist WETTELS Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
 
3.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
 
3.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktritts-Kosten-Versicherung empfohlen.
 
4. Umbuchungen
 
4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann WETTELS Tours bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25.- pro Kunden erheben.
 
4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag  gemäß Ziffer 3 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
 
5. Rücktritt von WETTELS Tours wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen
 
5.1. WETTELS Tours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
 
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch WETTELS Tours muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
 
b) WETTELS Tours hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
 
c) WETTELS Tours ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
 
d) Ein Rücktritt von WETTELS Tours  später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
 
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn WETTELS Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch WETTELS Tours dieser gegenüber geltend zu machen.
 
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
 
6. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden
 
6.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von WETTELS Tours  (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
 
6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, WETTELS Tours  erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
 
7. Beschränkung der Haftung
 
7.1. Die vertragliche Haftung  von WETTELS Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
 
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit WETTELS Tours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
7.2. Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden € 1.000,- pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
 
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
 
8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
 
8.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber WETTELS Tours unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
 
8.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
 
8.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WETTELS Tours oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WETTELS Tours beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WETTELS Tours oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WETTELS Tours beruhen.
 
8.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
 
8.6. Die Verjährung nach Ziffer 7.4 und 7.5 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
 
9. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

9.1. WETTELS Tours informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
 
9.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist WETTELS Tours verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald WETTELS Tours weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
 
9.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird WETTELS Tours den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
 
9.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von www.eu-info.de abrufbar und  in den Geschäftsräumen von  WETTELS Tours  einzusehen.
 

Reiseveranstalter:

Firma WETTELS tours
Wettels Touristik GmbH

Geschäftsführer: Wilfried Wettels
Handelsregister: Amtsgericht Rheinberg – Register-Nr. HRB 1625

Straße: Borther Str. 233
PLZ / Ort: 47495 Rheinberg

Telefon: 0 28 02 – 71 50
Telefax:  0 28 02 – 948 87 51

E-Mail: reisen@wettels-touristik.de
Internet: www.wettels-touristik.de

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